Hast du etwas verloren?

Möglicherweise sind Deine verlorengegangenen oder auch gestohlenen Gegenstände im Fundbüro abgegeben worden.

Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können von der Eigentümerin beziehungsweise vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.

Beachte bitte, dass Du unter Umständen bei Abholung eine Aufbewahrungsgebühr zahlen musst!

Sollte sich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die Eigentümerin/der Eigentümer der Fundsache nicht gemeldet haben, so kann die Fundsache in das Eigentum des Finders übergehen (Findereigentum). Auch dieser muss ggf. eine Aufbewahrungsgebühr für die Fundsache bezahlen.

Gebühren

Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Wert des Gegenstandes:

im Wert bis 25,00 € = kostenfrei
im Wert von 26,00 € bis 150,00 € = 10,00 €
im Wert von 151,00 € Euro bis 500,00 € = 15,00 € im Wert über 500,00 € = 20,00 €
je weitere angefangene 500,00 € = 20,00 €

Kontakt:
Stadt Winterberg
Bürgerservice
Bahnhofstraße 12
59955 Winterberg
Telefon: 02981 800-222
E-Mail: buergerservice@winterberg.de
https://www.rathaus-winterberg.de/buerger-service/dienstleistungen-von-a-z/detail/az/azDetail/dienstleistung/fundbuero/